Ablauf

Das Erstgespräch

Nach der ersten Kontaktaufnahme bemühe ich mich, Ihnen möglichst zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch anzubieten. Das Erstgespräch dient dazu, dass wir uns kennenlernen, Sie erste Informationen über die Therapie erhalten und wir die wichtigsten Fragen klären. Zudem informiere ich Sie genauer über die Möglichkeiten der Abrechnung.

 

Das Erstgespräch dient darüber hinaus dazu, dass wir uns gemeinsam ein Bild davon machen, welche individuellen Veränderungswünsche Sie mitbringen.

 

Die probatorischen Sitzungen

In den ersten vier Sitzungen – den sogenannten probatorischen Sitzungen – wird genauer überprüft, ob eine Verhaltenstherapie für Sie die geeignete Unterstützung ist. Wir setzen uns mit Ihrer Lebensgeschichte, Ihren aktuellen Beschwerden und Ihrer Situation auseinander. Wenn wir uns gemeinsam für eine Psychotherapie entschieden haben, beantragen wir die Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse. Es kann entweder eine Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Stunden oder eine Langzeittherapie mit 60 Stunden beantragt werden. Gegebenenfalls ist danach eine Verlängerung auf 80 Stunden möglich.

 

Die Therapiesitzungen finden in der Regel einmal in der Woche statt und dauern 50 Minuten.

Kosten

Gesetzlich Versicherte

Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist möglich.

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie durch eine psychologische Psychotherapeutin wird von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Die Handhabung der Kostenübernahme ist jedoch abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Krankenversicherung. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und sich Informationen über die Leistungen und die notwendigen Formalitäten einzuholen. Anschließend beantrage Ich mit Ihnen gerne gemeinsam die Psychotherapie.

 

Grundlage der Abrechnung für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten bzw. die Gebührenordnung für Ärzte. Eine detaillierte Auflistung der Kosten finden Sie hier.

 

Selbstzahler & Selbstzahlerinnen

Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle. Eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten finden Sie hier.

 

Bei Fragen stehe ich Ihnen in meiner Telefonsprechstunde montags von 15:00 bis 17:30 Uhr gerne zur Verfügung.